FAQ Elektromobilität und E-Laden
Ihre Vorteile mit der Komplettlösung für E-Mobilität
GOLDBECK +charge E-Mobility ist effizient, zuverlässig und benutzerfreundlich. Perfekt für die Zukunft der Elektromobilität.
Wie viele Ladepunkte benötige ich?
Die Mindestanforderung an Ladepunkten wird durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) geregelt. Der konkrete Bedarf ist projekt- und standortabhängig. Die Anzahl an Ladepunkten richtet sich u. a. nach der geschätzten Nutzer-Frequenz. Auch die Stromkapazität am Standort ist entscheidend. Wenn dies nicht bestimmt werden kann, gilt die Faustregel: Drei Kraftfahrzeuge je Ladepunkt.
Wer kann die Ladeinfrastruktur nutzen?
Welche Vorteile habe ich durch GOLDBECK +charge E-Mobility?
Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer und Betreiber der Ladeinfrastruktur?
Kann ich neben der GOLDBECK-Ladekarte andere RFID-Karten zum Laden von Elektroautos verwenden?
Kann ich auch ohne Ladekarte laden?
Gibt es eine App für die Nutzer?
Wie kann ich als Kunde die Ladeinfrastruktur verwalten?
Wer ist für die Steuerung der Hardware und mögliche Störungen verantwortlich?
Muss die Ladeinfrastruktur regelmäßig gewartet und geprüft werden?
Können Ladepunkte reserviert werden?
Kann ich den Strom aus meiner Photovoltaik-Anlage nutzen?
Abrechnung Ihrer Ladeinfrastruktur
Erfahren Sie hier, welche Ladetarife und Abrechnungsmodelle wir anbieten.
Kann ich die Abrechnung auch selbst vornehmen?
Ja, das System stellt Excel-Reports als Abrechnungsgrundlage zur Verfügung. Alternativ, können Sie aber auch GOLDBECK +charge E-Mobility mit der Abrechnung beauftragen.
Funktioniert die Abrechnung automatisch?
Wer legt die Ladetarife für die Nutzer fest?
Können unterschiedliche Ladetarife festgelegt werden?
Förderung & Stromverkauf im Bereich E-Ladeinfrastruktur
Erfahren Sie hier unter anderem, welche Gesetze den Stromverkauf bei einer E-Ladeinfrastruktur regeln.
Welche Förderungen für E-Ladestationen gibt es?
Förderungen müssen bei Bedarf individuell bestimmt werden. Die Möglichkeiten können bundesweit, landesweit, innerhalb der Kommune zur Verfügung stehen und unterschiedliche Rahmenbedingungen voraussetzen.
Darf ich Ladestrom verkaufen?
Welche Gesetze regeln den Stromverkauf?
Wer gilt als Letztverbraucher beim Stromverkauf im Kontext von Ladeinfrastruktur?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Stromverkauf im Kontext von Ladeinfrastruktur habe?
Wir beraten Sie gerne tiefergehend zu Ihrem individuellen Leistungspaket von +charge E-Mobility.
