Seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 1969 teilen wir in unserem Unternehmen gemeinsame Werte. Sie sind die Basis der Entscheidungsfindung.
Unsere Säulen sind Menschlichkeit, Verantwortung und Leistungsbereitschaft. Diese drei Kernwerte zeichnen unser Unternehmen und den Umgang mit unseren Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus.
Die GOLDBECK-Compliance-Richtlinien enthalten Vorgaben für die Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen, Regeln und ethischem Verhalten. Wir legen hiermit die Grundlage für eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit und für eine nachhaltige Entwicklung unseres Unternehmens. Sie ergänzt die GOLDBECK-Unternehmensleitlinie, die unser Selbstverständnis, unsere Ziele und die Maßstäbe für unser Handeln beschreibt.
Compliance ist eine Aufgabe für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Unternehmens. Vorgesetzte haben deshalb neben der Erfüllung ihrer Vorbildfunktion die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass den Mitarbeitenden ihres Verantwortungsbereichs die Compliance-Richtlinie bekannt ist, im Bewusstsein bleibt und befolgt wird. Dazu sind persönliche Gespräche ebenso notwendig wie organisatorische Maßnahmen. Parallel hierzu werden wir im Zuge der Digitalisierung Workflows installieren, die die stets aktuelle Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur GOLDBECK-Compliance-Richtlinie sicherstellen.
Auch für unsere Kunden und Geschäftspartner sind die hier festgeschriebenen Regularien zugänglich und verbindlich.
Die Geschäftsführung von GOLDBECK trägt Sorge dafür, dass die festgelegten Standards im gesamten Unternehmen umgesetzt und mit unseren Mitarbeitenden, Kunden und Nachunternehmern gelebt werden. Verstöße gegen die Compliance-Richtlinie werden nicht toleriert und können über unser Whistleblower-Portal gemeldet werden.
Bielefeld, 03.01.2022
Jörg-Uwe Goldbeck
Der Anspruch von GOLDBECK geht über das bloße Einhalten der nationalen und internationalen Gesetze hinaus.
Gesetzesverstöße können strafrechtliche Verfolgung, hohe Bußgelder, Sperren für öffentliche und private Aufträge sowie Schadensersatzforderungen und Reputationsverluste nach sich ziehen.
Ein Verhalten ist dann ethisch korrekt, wenn es den allgemeinen Prinzipien und anständigen Handelns entspricht. Für GOLDBECK sind diese Werte in den Leitlinien des Unternehmens dokumentiert.
Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ethisches Verhalten bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit und in allen damit zusammenhängenden Situationen.
Zum ethischen Verhalten gehört es, allen Menschen mit Respekt und Fairness zu begegnen und ihnen unabhängig von Funktion und Herkunft, Religion, Geschlecht und sexueller Orientierung, Alter oder einer Behinderung Wertschätzung entgegenzubringen.
GOLDBECK verurteilt jegliche Form von Zwangs- oder Kinderarbeit und beachtet selbst sowie in der Lieferkette bei Einkauf, Beschaffung, Fertigung und allen Geschäftsprozessen die Vermeidung von Sklaverei und Menschenhandel (UK MSA 2015). Auch werden alle ILO-Kernarbeitsnormen in der Prozesskette gewahrt.
Korruption hat weltweit verheerende Auswirkungen. Deshalb akzeptieren wir keine Form der Korruption. Wir vermeiden durch transparente Prozesse, dass auch nur der Eindruck korrupten Verhaltens entsteht.
Korruption tritt in vielfältigen Formen auf (Geld- und Sachgeschenke, Einladungen, Spenden, Beraterverträge und sonstige Zuwendungen).
Es ist unzulässig, direkt oder indirekt Bestechungsgelder zu fordern, anzunehmen, anzubieten oder zu geben.
Zulässig ist dagegen die Teilnahme an allgemein üblichen Geschäftsessen und Bewirtungen sowie die Annahme und Hingabe von Aufmerksamkeiten in Form von kleinen Sachgeschenken. Zur Orientierung stehen interne Richtlinien zur Verfügung.
Korruption fügt dem Unternehmen und seinen Kunden Schaden zu. Sie beschädigt den guten Ruf des Unternehmens GOLDBECK.
Wer korrupt handelt, handelt kriminell. Kriminelles Handeln ist strafbar und führt zum sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes.
GOLDBECK achtet strikt darauf, nicht in Geldwäschehandlungen verwickelt zu werden.
GOLDBECK bekennt sich zu fairem Wettbewerb. Wir überzeugen Kunden durch die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen und bieten diese zu marktgerechten Preisen an. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen lehnen wir ab.
Verbotene Absprachen und Kartellrechtsverstöße haben hohe Unternehmensbußen und den Ausschluss des Unternehmens von der Vergabe öffentlicher und privater Aufträge zur Folge. Dies gefährdet das Image und Vermögen des Unternehmens und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden.
Für die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ist jeder Mitarbeitende verantwortlich. Absprachen, die den Wettbewerb beeinflussen, sind verboten und führen zum sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes.
Wir dulden keine Form der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit.
Wir verpflichten uns und unsere Geschäftspartner zur Beachtung der gesetzlichen Regelungen zur Beschäftigung von eigenen wie fremden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir setzen uns dafür ein, dass die Mitarbeitenden unserer Nachunternehmer auf der Basis fairer und gesetzeskonformer Verträge beschäftigt und entlohnt werden.
Wir verpflichten unsere Nachunternehmer vertraglich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und verbieten die Beschäftigung von Personen (eigene und fremde Mitarbeitende sowie Mitarbeitende von Subunternehmen) ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Unser Erfolg kommt der Gesamtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugute. Er setzt voraus, dass jede und jeder im Sinne des Unternehmens handelt. Private Interessen dürfen nicht zu Lasten des Unternehmens verfolgt werden.
Hat eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Verbindungen persönlicher, familiärer, finanzieller oder sonstiger Art zu GOLDBECK-Partnern oder deren Angestellten, die die Objektivität der Entscheidung oder Handlungsweise im Rahmen der Arbeit für GOLDBECK beeinträchtigen könnten, so muss dies offenkundig gemacht werden und im Rahmen des Transparenzgebots das weitere Vorgehen mit der jeweils zuständigen direkten Führungskraft, gegebenenfalls der Geschäftsführung, abgestimmt werden.
Vertrauliche Informationen dürfen nicht missbraucht werden.
Das geistige Eigentum unseres Unternehmens ist ein Wettbewerbsvorteil und muss geschützt werden. Mitarbeitende dürfen Kenntnisse über betriebsinterne Daten, Vorgänge und Vorhaben nicht unbefugt weitergeben.
Wer vertrauliche Informationen zum eigenen Vorteil nutzt oder diese anderen Personen unbefugt zugänglich macht, handelt kriminell und verliert unverzüglich seinen Arbeitsplatz.
Wie bereits in der Unternehmensleitlinie verankert, sind wir den Prinzipien eines respektvollen, fairen und loyalen Umgangs miteinander verpflichtet.
Jegliche Diskriminierung ist untersagt. Niemand darf wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder seines Alters benachteiligt oder belästigt werden.
Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie durch einen toleranten und rücksichtsvollen Umgang miteinander zu einem produktiven Arbeitsumfeld beitragen.
Die Loyalität jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters ist Basis für den Erfolg des Unternehmens.
Wir achten darauf, dass die Einhaltung der Menschenrechte gewahrt wird.
Die Einhaltung dieser Compliance-Richtlinie obliegt dem gesamten Unternehmen und damit allen Mitarbeitenden sowie unseren Geschäftspartnern gemeinsam. Besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen die Compliance-Richtlinie, ist jede und verpflichtet, GOLDBECK dies mitzuteilen.
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter an Verstößen gegen die Compliance-Richtlinie selbst beteiligt war und durch die freiwillige Meldung Schaden vom Unternehmen abgewendet werden kann, wird dies zu ihren bzw. seinen Gunsten berücksichtigt. Bewusst falsche Verdächtigungen ziehen Maßnahmen gegen den Urheber nach sich.
Um GOLDBECK zu schützen, sollen Compliance-Verstöße bei Geschäftspartnern und unlautere Praktiken von Wettbewerbern gemeldet werden.
Wenn Anzeichen für einen Verstoß vorliegen, erwarten wir von allen Mitarbeitenden eine entsprechende Mitteilung an
Zur individuellen oder anonymen Meldung möglicher Verstöße steht jedem darüber hinaus ein Hinweisgebersystem unter folgendem Link zur Verfügung, der im Internet aufgerufen werden kann.
goldbeck.whistleblowernetwork.net
Wir bedanken uns für jede Unterstützung, die die Einhaltung dieser Compliance-Richtlinie sicherstellt.