

Vorwort der Geschäftsführung
Seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 1969 teilen wir in unserem Unternehmen gemeinsame Werte. Sie sind die Basis der Entscheidungsfindung.
Unsere Säulen sind sind Menschlichkeit, Verantwortung, Vertrauen, Leistungsbereitschaft und Pioniergeist. Diese fünf Kernwerte zeichnen unser Unternehmen und den Umgang mit unseren Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten sowie Mitarbeitenden aus. Wir übernehmen Verantwortung für die Nachhaltigkeit unseres Handelns, im unternehmerischen, ökologischen und sozialen Bereich. Wir handeln verantwortungsbewusst gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen und Geschäftspartnern sowie der Gesellschaft und der Umwelt.
Die GOLDBECK Compliance Richtlinie gilt in allen Geschäftsbereichen, einschließlich der Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Sie enthält Vorgaben für die Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen, Regeln und ethischem Verhalten. Wir legen hiermit die Grundlage für eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit und für eine nachhaltige Entwicklung unseres Unternehmens. Sie ergänzt die GOLDBECK-Unternehmensleitlinie, die unser Selbstverständnis, unsere Ziele und die Maßstäbe für unser Handeln beschreibt.
Compliance ist eine Aufgabe für alle Mitarbeitenden unseres Unternehmens. Vorgesetzte haben deshalb neben der Erfüllung ihrer Vorbildfunktion die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass den Mitarbeitenden ihres Verantwortungsbereichs die Compliance Richtlinie bekannt ist, im Bewusstsein bleibt und befolgt wird. Dazu sind persönliche Gespräche ebenso notwendig wie organisatorische Maßnahmen. Parallel stellen wir im Zuge der Digitalisierung Workflows zur Verfügung, die die Schulung der Mitarbeitenden zur GOLDBECK Compliance Richtlinie sicherstellen.
Auch für unsere Kunden und Geschäftspartner sind die hier festgeschriebenen Regularien zugänglich und verbindlich. Sie werden ergänzt durch unsere GOLDBECK-Grundsatzerklärung einschließ- lich der darin aufgeführten Regelwerke, insbesondere den Code of Conduct, an den wir uns selbst sowie unsere Kunden und Geschäftspartner binden.
Die Geschäftsführung von GOLDBECK trägt Sorge dafür, dass die festgelegten Standards im gesamten Unternehmen umgesetzt und mit unseren Mitarbeitenden, Kunden und Nachunternehmern gelebt werden. Verstöße gegen die Compliance Richtlinie werden nicht toleriert.
Bielefeld, Februar 2025
Jörg-Uwe Goldbeck
Wir halten die nationalen und internationalen Gesetze ein und verhalten uns ethisch korrekt
Der Anspruch von GOLDBECK geht über das bloße Einhalten der nationalen und internationalen Gesetze hinaus.
Gesetzesverstöße können strafrechtliche Verfolgung, hohe Bußgelder, Sperren für öffentliche und private Aufträge sowie Schadensersatzforderungen und Reputationsverluste nach sich ziehen.
Ein Verhalten ist dann ethisch korrekt, wenn es den allgemeinen Prinzipien integeren und fairen Handelns entspricht. Für GOLDBECK sind diese Werte in den Leitlinien des Unternehmens dokumentiert.
Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden ethisches Verhalten bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit und in allen damit zusammenhängenden Situationen.
Zum ethischen Verhalten gehört es, allen Menschen mit Respekt und Fairness zu begegnen und ihnen unabhängig von Funktion und Herkunft, Religion, Geschlecht und sexueller Orientierung, Alter oder einer Behinderung Wertschätzung entgegenzubringen.
GOLDBECK verurteilt jegliche Form von Zwangs- oder Kinderarbeit und beachtet selbst sowie in der Lieferkette bei Einkauf, Beschaffung, Fertigung und allen Geschäftsprozessen die Vermeidung von Sklaverei und Menschenhandel (UK MSA 2015) sowie Bestechung (UK Bribery Act). Auch werden alle ILO-Kernarbeitsnormen in der Prozesskette gewahrt.