Die GOLDBECK Gruppe legt großen Wert auf soziale und ökologische Nachhaltigkeit bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern sowie in der gesamten Lieferkette. Unsere Säulen sind Menschlichkeit, Verantwortung und Leistungsbereitschaft. Diese drei Kernwerte zeichnen unser Unternehmen und den Umgang mit unseren Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Mitarbeitenden aus. Der Code of Conduct konkretisiert unsere Grundsätze und Wertmaßstäbe und definiert Mindeststandards für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern (im Folgenden kurz “Das Unternehmen”).
Er basiert insbesondere auf den nachfolgend aufgeführten internationalen Leitsätzen und Prinzipien:
• die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-UDHR)
• die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP)
• die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
• die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-CRC)
• die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-CEDAW)
• die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Wir erkennen die Verantwortung von Unternehmen an, alle international anerkannten Menschenrechte zu achten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen, während es die Pflicht des Staates ist, Menschenrechte zu schützen und zu gewährleisten.
Dieser Code of Conduct ist für jegliche Unternehmen gültig, die Waren oder Dienstleistungen für Unternehmen der GOLDBECK Gruppe entwickeln, herstellen und/ oder vermarkten sowie ausführen. GOLDBECK verpflichtet seine Lieferanten als auch deren Unterlieferanten sowie alle Nachunternehmer zur Einhaltung der Grundsätze. Die nationalen und internationalen maßgeblichen Gesetze und Vorschriften, die jeweils in den Ländern der Geschäftstätigkeit gelten, sowie die in diesem Code of Conduct enthaltenen Prinzipien sind einzuhalten. Von allen geltenden Regelungen ist stets die zur Verwirklichung des Schutzzwecks am besten geeignete einzuhalten. Dieser Code of Conduct hat keine Schutzwirkung für Dritte und gibt Dritten keinerlei Ansprüche gegen GOLDBECK.
Ferner sind die Umsetzung und Begleitung der genannten Standards durch ein entsprechendes betriebsinternes Verfahren sicherzustellen. GOLDBECK ist berechtigt dies durch Audits zu prüfen.
Das Unternehmen bewahrt die Menschenrechte der Mitarbeitenden und behandelt diese mit Würde und Respekt. Angesprochen sind diesbezüglich alle Arbeitskräfte, einschließlich, Zeit- und Projektarbeitende, Werksstudierende sowie Leiharbeitende.
Das Unternehmen verpflichtet sich, die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen einschließlich Überstunden-, Pausen-, Ruhe- und Urlaubszeiten, sowie bezahlte Krankheitstage und Elternzeit, einzuhalten. Überstunden werden durch die Mitarbeitenden freiwillig geleistet und durch den Anstellungsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt.
Das Unternehmen stellt seine Mitarbeitenden auf Grundlage dokumentierter Beschäftigungsverhältnisse in Übereinstimmung mit dem Gesetz ein.
Das Unternehmen achtet das Recht der Mitarbeitenden auf eine angemessene Vergütung. Es wird eine den lokalen Gesetzen entsprechende Entlohnung gezahlt, wozu auch Gesetze zum Mindestlohn, zu Überstunden und zu gesetzlich festgelegten Sozialleistungen gehören. Darüber hinaus hat die Höhe der Löhne die Qualifikationen und das Bildungsniveau der Mitarbeitenden widerzuspiegeln. Des Weiteren richtet sich die Vergütung nach der regulären Arbeitszeit.
Das Unternehmen gewährleistet ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld, indem es Risiken bewertet und alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um diese Risiken zu beseitigen oder zu mindern. Es werden die nationalen Arbeitsschutzvorschriften, beziehungsweise sofern die nationalen Rechtsvorschriften unzulänglich oder mangelhaft umgesetzt sind, internationalen Standards eingehalten.
Das Unternehmen achtet das Recht der Mitarbeitenden, in freier und demokratischer Art und Weise, Gewerkschaften oder andere Formen von Arbeitnehmervereinigungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zu führen. Es erfolgt keine Diskriminierung gegenüber Mitarbeitenden aufgrund einer Gewerkschaftszugehörigkeit.
Das Unternehmen stellt keine Mitarbeitenden unter dem gesetzlichen Mindestalter ein. Die Geschäftspartner halten diesen Grundsatz ein, wenn sie weder direkt noch indirekt Kinder unter dem gesetzlichen Mindestalter, dass nicht weniger als 15 Jahre betragen darf, beschäftigen, es sei denn, es gelten die von der ILO anerkannten Ausnahmeregelungen.
Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung des nationalen Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie der internationalen Standards, wie beispielsweise die Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen, sofern es minderjährige Mitarbeitende einstellt. Minderjährige dürfen keine Nachtarbeit leisten. Darüber hinaus dürfen sie keinen gefährlichen, unsicheren oder ungesunden Umständen ausgesetzt werden, die ihre Gesundheit und Entwicklung gefährdet.
Das Unternehmen darf auf keine wie auch immer geartete Form von Knechtschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder unfreiwilliger Arbeit, insbesondere physischer, psychischer oder finanzieller Art, zurückgreifen. Das Unternehmen gewährt seinen Mitarbeitenden, unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. arbeitsvertraglichen Bedingungen, das Recht den Arbeitsplatz zu verlassen oder ihr Beschäftigungsverhältnis zu beenden.
Das Unternehmen bietet Chancengleichheit und unterbindet jede Form von Diskriminierung der Mitarbeitenden. Insbesondere wird niemand aufgrund von ethnischer Abstammung oder Zugehörigkeit, Religion, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Behinderung, Nationalität, sexueller Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Einstellung oder Familienstand diskriminiert, ausgegrenzt oder bevorzugt. Dies gilt besonders in Bezug auf die Einstellung von Mitarbeitenden, Weiterbildungen, Beförderungen und Entlohnung.
Das Unternehmen untersagt jegliche Aktivitäten oder Androhungen von Menschenrechtsverletzungen der Mitarbeitenden. Dazu gehören auch sexuelle Belästigungen, sexueller Missbrauch, körperliche Maßregelungen, mentale oder physische Nötigung sowie verbale Angriffe und Mobbing.
Das Unternehmen verpflichtet sich zur Wahrung einer Arbeitsatmosphäre, die die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz sicherstellt.
Das Unternehmen achtet die einschlägigen Regelungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden. Sollten Mitarbeitenden möglichen Sicherheitsrisiken ausgesetzt sein, so gewährleistet das Unternehmen das Ergreifen von geeigneten Gegenmaßnahmen zur erneuten Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit.
Das Unternehmen verpflichtet sich zur Bereitstellung einer Notfallversorgung, welches ein Meldesystem für Notfälle, Schulungen für Mitarbeitende, adäquate Einrichtungen zur Brandmeldung und Löschung von Bränden sowie geeigneter Evakuierungsregelungen, beinhaltet.
Das Unternehmen ergreift wirksame Maßnahmen, um potenzielle Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen der Mitarbeitenden, die sich während ihrer Verrichtung der Arbeit ereignen oder mit dieser in Zusammenhang stehen, zu vermeiden.
Das Unternehmen ermittelt, überwacht und kontrolliert den Kontakt zu beispielsweise biologischen, chemischen, physikalischen oder ergonomischen Risiken, um eine Überbelastung durch Arbeitsstoffe zu verhindern. Sofern die Gefahren durch geeignete Kontroll- und Gegenmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden können, wird eine adäquate Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen ermittelt, beurteilt und beobachtet die potenziellen Gefährdungen körperlich belastender Arbeiten. Darunter zählen zum Beispiel das manuelle Transportieren von Materialien, schweres Heben, sich stark wiederholende Arbeiten sowie langes Stehen oder Arbeiten, die einen hohen Krafteinsatz erfordern. Können Gefährdungen nicht ausreichend abgestellt werden, so sind geeignete Gegenmaßnahmen und Schutzvorrichtungen, zu installieren.
Das Unternehmen ermittelt, bewertet und überwacht die durch Sicherheitsrisiken an Maschinen eventuell entstehenden Gefahren. Können Risiken nicht ausreichend abgestellt werden, so sind geeignete Schutzvorrichtungen, Verriegelungen und Sperren zu installieren, die entsprechend gewartet werden müssen.
Das Unternehmen ermöglicht den Mitarbeitenden, an Schulungen bezüglich der Themen Gesundheit und Sicherheit, teilzunehmen. Zudem werden Informationen bezogen auf Gesundheits- und Sicherheitsfragen an alle Mitarbeitende kommuniziert.
Das Unternehmen ist sich der Verantwortung gegenüber der Umwelt stets bewusst und hat den Anspruch die Umwelt langfristig zu schützen und so für zukünftige Generationen zu bewahren.
Das Unternehmen verfolgt das Ziel die Umweltfolgen seiner Geschäftstätigkeit möglichst zu vermeiden und weitestgehend zu reduzieren. Es werden die lokal und international geltenden Umweltstandards und Gesetze anerkannt und eingehalten. Dies beinhaltet die Vermeidung beziehungsweise kontinuierlichen Reduzierung der schädlichen Umweltauswirkungen durch den Verbrauch von Ressourcen (einschließlich Wasser und Energie), die Emissionen von Treibhausgasen- und Luftschadstoffen sowie die Ausbringungen in Boden und Wasser.
Das Unternehmen stellt sicher, dass Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen, ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und ihre sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwendung und Entsorgung gewährleistet ist.
Das Unternehmen verpflichtet sich die jeweils national geltenden Gesetze zum Tierschutz und Tierwohl vollumfänglich zu erfüllen.
Das Unternehmen trägt Sorge für den gesamten Produktlebenszyklus und somit für eine umweltverträgliche Entwicklung und Herstellung seiner Produkte sowie deren Transport, Verwendung und Entsorgung.
Das Unternehmen gewährleistet, dass alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und -zulassungen in ihrer aktuellen Fassung vorliegen und befolgt werden, um jederzeit gesetzeskonformes Handeln sicherzustellen.
Das Unternehmen beteiligt sich aktiv am nachhaltigen Klimaschutz, beispielsweise durch die Steigerung der Energieeffizienz oder die Erzeugung beziehungsweise den Bezug von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Das Unternehmen ist angehalten umweltfreundlichere Verpackungen einzusetzen. Dafür gilt es, Verpackung wo möglich zu vermeiden, zu verringern oder hinsichtlich ihrer Umwelteffekte zu verbessern. Abfälle gilt es zu vermeiden, verantwortlich zu entsorgen und möglichst der Wiederverwertung hinzuzufügen.
Das Unternehmen ist sich den nachfolgenden ethischen Standards bewusst und richtet sein unternehmerisches Handeln entsprechend aus.
Das Unternehmen hält die nationalen und internationalen Gesetze ein und verhält sich ethisch korrekt. Ethisch korrektes Handeln entspricht den allgemeinen Prinzipien und anständigem Handeln. Das Unternehmen duldet keine Form der Korruption, Erpressung, Veruntreuung oder Bestechung. Dazu zählen jede Art von illegalen, unmoralischen und unehrlichen Handlungen. Das Unternehmen achtet zudem strikt darauf nicht in Geldwäschehandlungen verwickelt zu werden.
Das Unternehmen bekennt sich zu fairem Wettbewerb und hält sich an die geltenden Kartell- und Wettbewerbsgesetze. Es werden keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden getroffen. Eine vorteilige Marktstellung gegenüber anderen Marktteilnehmern nutzt das Unternehmen nicht aus.
Das Unternehmen verpflichtet sich zur Bereitstellung eines Beschwerdemechanismus zur Verhütung, Ermittlung, Begrenzung und Wiedergutmachung von Schäden für Mitarbeitende. Bei Kenntnisnahme eines Verstoßes gegen die Anforderungen des Code of Conducts sind angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Dem Unternehmen steht bei Verstößen seitens GOLDBECK das Hinweisgebersystem unter folgendem Link zur Verfügung. Es hat diesen Hinweis zum Beschwerdeverfahrens in geeigneter Weise an seine Mitarbeitenden weiterzugeben.
Das Unternehmen verpflichtet sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den Schutz personenbezogener Daten sowie die Sicherheit aller Geschäftsinformationen unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der anwendbaren Datenschutz- und Informationssicherheitsgesetze in sämtlichen Geschäftsprozessen einzuhalten.
Das Unternehmen handelt unvoreingenommen und objektiv. Es achtet sorgfältig auf strikte Trennung von persönlichen Interessen zu Unternehmensinteressen. Private Interessen dürfen nicht zu Lasten des Unternehmens verfolgt werden.