Vorwort der Geschäftsführung

Die GOLDBECK Gruppe legt großen Wert auf soziale und ökologische Nachhaltigkeit bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern sowie in der gesamten Lieferkette. Unsere Säulen sind Menschlichkeit, Verantwortung und Leistungsbereitschaft. Diese drei Kernwerte zeichnen unser Unternehmen und den Umgang mit unseren Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Mitarbeitenden aus. Der Code of Conduct konkretisiert unsere Grundsätze und Wertmaßstäbe und definiert Mindeststandards für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern (im Folgenden kurz “Das Unternehmen”).

 

Er basiert insbesondere auf den nachfolgend aufgeführten internationalen Leitsätzen und Prinzipien:

 

• die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-UDHR)

 

• die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP)

 

• die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards

 

• die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-CRC)

 

• die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-CEDAW)

 

• die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

 

Wir erkennen die Verantwortung von Unternehmen an, alle international anerkannten Menschenrechte zu achten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen, während es die Pflicht des Staates ist, Menschenrechte zu schützen und zu gewährleisten.

 

Dieser Code of Conduct ist für jegliche Unternehmen gültig, die Waren oder Dienstleistungen für Unternehmen der GOLDBECK Gruppe entwickeln, herstellen und/ oder vermarkten sowie ausführen. GOLDBECK verpflichtet seine Lieferanten als auch deren Unterlieferanten sowie alle Nachunternehmer zur Einhaltung der Grundsätze. Die nationalen und internationalen maßgeblichen Gesetze und Vorschriften, die jeweils in den Ländern der Geschäftstätigkeit gelten, sowie die in diesem Code of Conduct enthaltenen Prinzipien sind einzuhalten. Von allen geltenden Regelungen ist stets die zur Verwirklichung des Schutzzwecks am besten geeignete einzuhalten. Dieser Code of Conduct hat keine Schutzwirkung für Dritte und gibt Dritten keinerlei Ansprüche gegen GOLDBECK.

 

Ferner sind die Umsetzung und Begleitung der genannten Standards durch ein entsprechendes betriebsinternes Verfahren sicherzustellen. GOLDBECK ist berechtigt dies durch Audits zu prüfen.
 

 

1. Arbeit & Menschenrechte