Bitte bewerben Sie sich online über unseren internen Jobmarkt. Wir benötigen von Ihnen lediglich folgende Informationen:
Nach dem Absenden Ihrer internen Bewerbung erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Gleichzeitig wird automatisch ein internes Bewerber-Profil inklusive Login-Daten erstellt. So können Sie Ihre Daten jederzeit aktualisieren oder Ihre Bewerbung zurückziehen.
Ihre interne Bewerbung ist – wie jede andere Bewerbung auch – streng vertraulich.
Mehr Infos finden Sie auch in unseren FAQs weiter unten auf dieser Seite.
Da der neue Fachbereich selbstverständlich keinen Zugriff auf Ihre digitale Personalakte hat, reichen Sie bitte Ihren aktuellen Lebenslauf sowie die relevanten Arbeits- und Ausbildungszeugnisse ein – auf ein Anschreiben können Sie je nach Belieben verzichten.
Heben Sie in Ihrem Lebenslauf gerne die für den Job relevanten Tätigkeiten hervor. Je deutlicher die inhaltliche Relevanz zu dem gewünschten Job sichtbar wird, desto besser.
Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich gern an Ihre Ansprechpartner:innen in der HR-Abteilung.
Den Bewerbungsprozess haben wir für Sie weiter oben auf dieser Seite abgebildet.
Eine interne Bewerbung ist – wie jede andere Bewerbung auch – streng vertraulich. Bewerbungseinsicht haben nur GOLDBECK Mitarbeitende, die Zugriff auf das Bewerbermanagement-System haben und gleichzeitig der entsprechenden Stelle zugeordnet sind. In der Regel gehören hierzu die disziplinarische bzw. fachliche Führungskraft, die Teamassistenz, ggf. ein/e Kollege/in aus der Fachabteilung sowie ein/e Kollege/in der Human Resources.
Nein, eine ordentliche Kündigung ist nicht notwendig. Bei dem internen Wechsel handelt es sich um eine Vertragsaktualisierung. Mit Unterzeichnung des neuen Vertrags wird das alte Beschäftigungsverhältnis abgelöst.
Wechseln Sie nach Ablauf der vertraglichen Probezeit die Position innerhalb der GOLDBECK Gruppe, wird keine erneute Probezeit vereinbart.
Nein, der Zeitpunkt des Wechsels wird individuell zwischen Ihnen dem neuen und dem abgebenden Fachbereich abgestimmt. Als Richtwert können Sie die Kündigungsfrist aus Ihrem aktuellen Arbeitsvertrag nehmen.
Die bisherige Betriebszugehörigkeit wird selbstverständlich in vollem Umfang angerechnet.
Der Urlaubsanspruch, der für den Zeitraum bis zu dem Wechsel entstanden ist, sollte auch bis zum Wechsel in Anspruch genommen werden. Falls dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich ist, kann der nicht genommene Urlaub in Absprache mit dem neuen Fachbereich übertragen werden. Sorgen Sie hier bitte frühzeitig für Transparenz.
Sofern Ihre Hardware für Ihre neue Tätigkeit geeignet ist, erfolgt in der Regel kein automatischer Austausch. Wenn notwendig, wird diese aber um fehlende Komponenten ergänzt bzw. aktualisiert.
Mit der fortschreitenden Internationalisierung in der gesamten GOLDBECK Gruppe ist der länderübergreifende Austausch zwischen den verschiedenen Standorten von zunehmender Bedeutung. Nicht jeder Austausch lässt sich dabei gänzlich auf dem digitalen Weg oder kurzzeitige Dienstreisen bewerkstelligen und somit kommt das Thema „Entsendungen“ ins Spiel.
Weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie im GBNet.
Richten Sie sich gerne vertrauensvoll an Ihre Ansprechpartner/innen in der HR-Abteilung.